Schulentwicklungsplanung des Landkreises

Schulentwicklungsplanung des Landkreises

  1. Februar 2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern

 

ja, es gibt uns noch … und dies soll auch so bleiben!

Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, gibt es zur Schulentwicklungsplanung für die Träger, (für die Gymnasien ist das der Landkreis), seitens des Bildungsministeriums neue zahlenmäßige Vorgaben. Diese Vorgaben beinhalten Mindestgrößen bzgl. der Schülerzahlen in einzelnen Klassenstufen sowie in der Gesamtschülerzahl.  Unter diesem Aspekt sowie der Entwicklung der künftigen Schülerzahlen in unserer Region kann und soll der Bestand aller acht im Landkreis Harz bestehenden Gymnasien auch perspektivisch gesichert werden. Hierfür ist das Festlegen von Einzugsbereichen für zukünftige Schülerinnen und Schüler für den Besuch auch eines Gymnasiums vorgesehen. Für Sekundar- und Grundschulen existieren bereits solche Einzugsbereiche.

Über das generelle Festlegen von Einzugsbereichen und im Falle einer Festlegung über die jeweiligen Zugehörigkeiten wird allerdings noch kontrovers diskutiert. Über eine Beschlussvorlage wird dann Ende Februar im Kreistag entschieden. Auch der ländliche Raum braucht den Zugang zu Gymnasien in einer zeitlich zumutbaren Erreichbarkeit!

Ausdrücklich erwähnt sei hier noch einmal, dass für alle jetzigen Schülerinnen und Schüler diese Regelung nicht gilt bzw. gelten wird.

 

Sylvia Gemeiner