Liebe Erziehungsberechtigte,
die Testpflicht gilt auch im neuen Schuljahr. Am ersten Schultag gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Verpflichtung, einen PoC-Antigen-Schnelltest durchzuführen. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte sowie Genesene (Nachweis muss vorliegen).
Der Testnachweis erfolgt entweder über einen in der Schule zur Verfügung gestellten Laien-Selbsttest oder durch den Nachweis eines anderweitig erzielten negativen Testergebnisses oder durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, wonach keine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die verbindliche Testung gilt für alle Schulformen.
Wenn Ihr Kind in der Schule getestet werden soll und noch nicht volljährig ist, ist eine Einverständniserklärung zur Selbstanwendung von SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttests bei Schülerinnen und Schülern zu unterzeichnen. Diese finden Sie hier:
Einverstaendniserklaerung-SuS-Selbsttests_blanco
Bitte drucken Sie dieses Formular aus und geben Sie es ihrem Kind/Ihren Kindern am Donnerstag, dem 2. September, ausgefüllt und unterschrieben mit in die Schule.
Sollten Sie den Selbsttest jedoch im häuslichen Umfeld durchführen wollen, so können sie den Test am Dienstag (31. August) oder Mittwoch (01. September) jeweils in der Zeit von 07:00 – 14:00 Uhr im Sekretariat der Schule abholen. Im diesem Fall benötigt Ihr Kind/benötigen Ihre Kinder beim Betreten des Schulgeländes eine unterschriebene qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus. Das entsprechende Formular steht hier zum Download bereit:
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an das Sekretariat der Schule.
gez. Schulleitung